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Eine (einzige) kantonale Gerichtsinstanz in Steuersachen?

Der Zürcher Kantonsrat hat den Regierungsrat kürzlich in Gutheissung einer Motion mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragt, die für Steuerverfahren nur noch eine kantonale Gerichtsinstanz vorsieht (KR-Nr. 157/2022). Die Motion wurde damit begründet, dass der heute «vierstufige Instanzenzug» in steuerrechtlichen Angelegenheiten (Einsprache an das Steueramt, Rekurs an das…
Prof. Dr. iur. Michael Beusch, Dr. iur. Arthur Brunner
ZBl 4/2024 | S. 169

Abhandlungen

Öffentlichkeit von gerichtlichen Augenscheinen

Das Baurekursgericht des Kantons Zürich führt in vielen Rekursverfahren Augenscheine vor Ort durch. Das Gericht soll dadurch einen eigenen Eindruck von den örtlichen Verhältnissen bekommen, was insbesondere dann praktisch unverzichtbar ist, wenn die Einordnung eines Bauvorhabens in seine bauliche und landschaftliche Umgebung zu beurteilen ist.

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 4. Abteilung, 4. Kammer, 8. Juli 2021, AN.2020.00007 und AN.2020.00008; bestätigt durch Bundesgericht, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, 8. September 2023, 2C_694/2021, zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen

Abstrakte Normenkontrolle hinsichtlich der Disziplinarverordnung der Universität Zürich vom 25. Mai 2020; Legalitätsprinzip; Disziplinarmassnahmen; Akteneinsichtsrecht; Art. 5 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 2 Abs. 1 und Art. 38 KV/ZH; § 1 und § 16 UniG/ZH. Grundsätze zum Legalitätsprinzip und zu Disziplinarmassnahmen (E. 5). Die Universität Zürich ist befugt, ihre…

Bundesgericht, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, 8. September 2023, 2C_694/2021; Online

Disziplinarmassnahmen in Form von Geldleistungen zugunsten der Universität bis zu Fr. 4000.–; Autonomie der Universität Zürich; Anforderungen an die gesetzliche Grundlage; Art. 38 KV/ZH; §§ 1 und 16 UniG/ZH; § 11 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 und Abs. 4 der Disziplinarverordnung der Universität Zürich. Mit Blick auf § 1 und § 16 UniG/ZH verfügt die Universität Zürich über eine…

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 15. September 2022, 1C_371/2021

Bauen ausserhalb des Baugebiets; Wiederaufbau; Art. 24c RPG, Art. 42 RPV. Bundesrechtliche Natur des Begriffs des Wiederaufbaus ausserhalb der Bauzonen; Erfordernis eines ununterbrochenen Interesses an der weiteren Nutzung einer Baute (E. 2.4). Dies bedingt, dass zwischen dem Abbruch bzw. der Zerstörung und dem Wiederaufbau nicht allzu viel Zeit verstreicht (E. 2.5). Objektivierte…

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 1. Dezember 2022, 1C_260/2021, 1C_262/2021

Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde zu einem Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen; Art. 9 BV, Art. 25 Abs. 2 RPG. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist die Zustimmung der kantonalen Behörde gemäss Art. 25 Abs. 2 RPG ein unentbehrliches, konstitutiv wirkendes Element der kommunalen Bewilligung. Ohne Zustimmung der zuständigen kantonalen Bewilligungsbehörde gewährte…

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 21. November 2022, 1C_43/2021

Nichteintreten auf die Beschwerde des Kantons gegen einen obergerichtlichen Entscheid, demzufolge der Regierungsrat Akteneinsicht zu gewähren und deren Umfang zu regeln hat; Art. 93 Abs. 1 lit. a und Art. 89 Abs. 1 BGG. Qualifikation des obergerichtlichen Entscheids als Zwischenentscheid, der einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann (E. 1.2). Allgemeine Ausführungen zur…

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