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Martin Burger

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Richterwahl, Parteienproporz und Parteisteuern

Das Richterwahlsystem in unserem Land weist drei Eigenarten auf, welche in ihrem Zusammenwirken exklusive schweizerische Erscheinungen sind. Da ist zunächst die feste Amtsdauer der Richterschaft von in der Regel sechs Jahren. Bei der Mitwirkung in heiklen, öffentlichkeitsträchtigen Prozessen kann es zu Situationen kommen, in denen man sich als Mitglied eines Spruchkörpers nicht unabhängig fühlt,…