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From the magazine ZBl 6/2017 | S. 331-340 The following page is 331

Bundesgericht, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, 5. November 2015, 2C_1131/2014

Abgaberecht (Aargau)

Erschliessungsbeiträge, Koordination mit Baubewilligungsverfahren, Abgabe­bemessung; Art. 19 RPG, Art. 60a GSchG, Art. 5 f. WEG, § 34 f. BauG/AG. Zeitliche Koordination der Beitragspläne mit dem Baubewilligungsverfahren für die Erschliessungsanlagen (E. 3.1). Keine Verwirkung des Beitragsanspruchs der Gemeinde bei Fehlen einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung der gebotenen zeitlichen Koordination (E. 3.2 – 3.3). Zulässigkeit eines nochmaligen Erschliessungsbeitrags bei einem erschlossenen Grundstück, sofern ein neuer Sondervorteil entsteht (E. 4.3.2 – 4.3.3). Eine Anpassung von Erschliessungsanlagen an veränderte gesetzliche Vorgaben führt zu einem wirtschaftlichen Sondervorteil (E. 4.3.4).

Die Gemeinde Sarmenstorf (AG) plante einen Ausbau der Brunnmattstrasse hinsichtlich «Strasse, Kanalisation, Werkleitung und Beleuchtung». Das Baugesuch wurde im Frühjahr 2009 aufgelegt; die Baubewilligung erging im April 2010. Die dagegen erhobenen Rechtsmittel…

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