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From the magazine ZBl 10/2017 | S. 525-526 The following page is 525

U löht öich nüt la gfaue – Nie, nie, nie!

Mit den Worten «U löht öich nüt la gfaue – Nie, nie, nie!» (für Nicht-Berner: «Und lasst euch nichts gefallen – Nie, nie, nie!») schickt Büne Huber, der Frontmann der Berner Mundartband «Patent Ochsner», jeweils seine Konzertbesucherinnen und -besucher auf den Heimweg. Er ist nicht der Erste, der die Menschen dazu bewegen will, (staatlichen) Autoritäten nicht mit blindgehorsamer Gläubigkeit, sondern mit selbstbewusster Skepsis zu begegnen. Mit seinem Appell reiht er sich ein in eine illustre Schar von Mahnern und Apologeten, angefangen bei den grossen Denkern der Aufklärung, über die Linksintellektuellen der 68er-Bewegung bis hin zu einzelnen gutmeinenden Politikern unterschiedlicher Couleur. In dieser von Widerstandsgeist, Selbstbestimmungseifer und Selbstbewusstsein geprägten Geis­tes­haltung hat sich mitunter auch der Verwaltungsrechtsschutz entwickelt. Nur so lässt sich erklären, dass die überwiegende Lehre und Rechtsprechung dessen Hauptzweck noch heute…

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