Direkt zum Inhalt

From the magazine ZBl 4/2019 | S. 208-218 The following page is 208

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 4. Abteilung, 19. September 2018, AN.2018.00001

Behördenorganisation – Gemeinderecht (Zürich)

Aufsicht über die Bezirksverwaltung und die Gemeinden; § 21b VRG/ZH, Art. 65, 80 und 94 KV/ZH, §§ 38 und 45 OG RR/ZH, § 3 BezVG/ZH, §§ 163, 164 und 166 GG/ZH. Fehlende Legitimation der Statthalterinnen und Statthalter des Kantons Zürich zur Beschwerde gegen eine Verordnung des Regierungsrates betreffend Delegation von Aufsichtsbefugnissen an die Direktion der Justiz und des Innern (E. 1.2.1). Keine Autonomie der Bezirksräte bei der Wahrnehmung der Aufsicht über die Gemeinden; als Teil der kantonalen Verwaltung unterstehen sie der Dienstaufsicht und der Weisungsgewalt des Regierungsrates (E. 1.2.1 u. 4.3). Zulässigkeit der Delegation von Aufsichtsbefugnissen des Regierungsrates an eine Direktion, sofern im Rahmen der Aufsicht keine Entscheide oder Massnahmen wesentlicher politischer Bedeutung getroffen werden müssen (E. 4.2 u. 4.3).

Aus der Zeitschrift ZBl 4/2019 | S. 208-218 Es folgt Seite № 209

Der Regierungsrat des Kantons Zürich beschloss am 13. Dezember 2017, die…

[…]