Der Bundesgesetzgeber auf enteignungsrechtlichen Abwegen
Die Debatte um die Entschädigung für Kulturland im Rahmen der laufenden Teilrevision des Enteignungsgesetzes erinnert den Autor dieses Editorials unwillkürlich an den folgenden Vers aus spitzer Berner Feder:
Ein Berner namens Gantenbein
besass ein kleines Äckerlein,
auf welchem an den Erntetagen
mehr Steine als Kartoffeln lagen,
weshalb er immer wieder fand,
dies sei nun wirklich schlechtes Land.
Als dann ein Autobahn-Projekt
von der Regierung ausgeheckt,
vom Bundesrat bewilligt war
und durch das Volk gebilligt war,
erklärte Gantenbein ganz plötzlich,
das Stücklein Land sei unersetzlich.
Warum? Weil für den Bau der Piste
sein Land erworben werden müsste.
Der Vers stammt aus dem Jahr 1959 und Bauer Gantenbein ist längst in Pension. Die Aktualität ist freilich ungebrochen: Nach welchen Grundsätzen bemisst sich die gerechte Enteignungsentschädigung? (Dass sie aus Sicht des…