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Staatsrecht

Verfassungstheoretische und verfassungspraktische Betrachtungen zur Bundesstaatlichkeit

Das 1848 gestartete Projekt «Bundesstaat» war, wie sich in der Rückschau bestä­tigt, ein grosses Wagnis. Die damaligen Protagonisten schufen neue Strukturen und Problemlösungsprozesse, ohne genau zu wissen, was ein Bundesstaat ist und was eine Bundesverfassung leisten kann. Man kannte zwar den Begriff «Bundes­staat»1, aber es gab kaum Vorbilder. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 25. August 2023, 1C_399/2023

Nationalratswahl; Unterlistenverbindungen zwischen Listen von verschiedenen Parteien; Art. 34 Abs. 2 BV, Art. 31 Abs. 1bis und Art. 77 Abs. 2 BPR. Die beiden politischen Parteien und die beteiligte Privatperson sind berechtigt, gegen die angefochtene Feststellungsverfügung Beschwerde zu erheben (E. 1). In einem Informationsschreiben vom 3. Mai 2023 informierte die Staatskanzlei die…

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 8. Juli 2022, 1C_391/2021

Beschwerde in Stimmrechtssachen; Gültigerklärung einer kommunalen Volksinitiative (Planungsinitiative); Bedeutung der Planungsgrundsätze des Raumplanungsrechts; Bedeutung des Grundsatzes der Planbeständigkeit; Art. 34 Abs. 1 BV, Art. 3, Art. 4 und Art. 21 Abs. 2 RPG, Art. 2 Abs. 2 ZGB; Mit der Beschwerde in Stimmrechtssachen kann geltend gemacht werden, die kommunale Volksinitiative…

Bundesgericht, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, 17. November 2022, 2C_140/2021

Erhebung von Strassenbeiträgen; Art. 48 Abs. 5, Art. 49 Abs. 1, Art. 51 Abs. 1, Art. 82 Abs. 3 BV. Im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden bei der Regelung der Grundeigentümerbeiträge grundsätzlich autonom. «Weitere Steuern» dürfen sie jedoch nur erheben, soweit hierzu eine Grundlage in der kantonalen Gesetzgebung besteht (E. 3.1). Gemäss kantonalem Gesetzesrecht können…

Der Heimfall im Wasserrecht: Eine Entgegnung

Das Editorial «Der Heimfall – Ein Beitrag zu den Sprachbarrieren in rechtswissenschaftlichen Kompilationen» (Hettich/Rechsteiner/Drittenbass, ZBI 124/2023, S. 285 f.) resultiert aus einem Gutachten zum Heimfall, das die Autoren für den Schweizerischen Wasserwirtschaftsverband erstellten. Art. 67 Abs. 1 des BG über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom 22. Dezember 2016 (WRG; SR…
lic. iur. Matthias Mosimann
ZBl 2/2024 | S. 57

La notion d’OGM en droit suisse, dans le contexte des nouvelles techniques de génie génétique

Les fréquentes disséminations d’organismes génétiquement modifiés (OGM) dans l’environnement pratiquées à l’étranger et l’apparition des premiers produits du génie génétique sur le marché́ ont fait apparaître, dès le début des années 2000, le sentiment qu’il est nécessaire de donner un cadre juridique au génie génétique dans le domaine non humain.1 Conformément à l’
Prof. Dr. iur. Thierry Largey, Prof. Dr. iur. Véronique Boillet
ZBl 3/2024 | S. 115

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 4. Abteilung, 4. Kammer, 11. November 2021, VB.2021.00507; rechtskräftig

Kommunale Volksabstimmung in den Gemeinden eines Zweckverbands; behördliche Information im Vorfeld der Abstimmung; Flugblatt und Abstimmungsvideo; Zuständigkeit zur Ansetzung der Volksabstimmung; Art. 34 Abs. 2 BV, § 6 Abs. 1 und § 64 Aus der ZeitschriftZBl 3/2024 | S. 140-150Es folgt Seite №141des Gesetzes des Kantons Zürich über die politischen Rechte, § 27b des…
Buchbesprechungen

Mit einem Zukunftsrat gegen die Klimakrise. Warum die Schweiz eine dritte Parlamentskammer braucht.

Eine Gruppe von Personen aus unterschiedlichen Disziplinen (Klimawissenschaft, Ökonomie, Rechtswissenschaft, Politologie) diskutierte im Rahmen von Workshops und Debatten über die Frage, ob und wie es möglich wäre, politische Entscheidungen zu rationalisieren, d.h. im Sinne wissenschaftlicher Erkenntnisse vernünftiger zu machen. Sie befasste sich insbesondere mit der Frage, welche staatliche…

Öffentlichkeit von gerichtlichen Augenscheinen

Das Baurekursgericht des Kantons Zürich führt in vielen Rekursverfahren Augenscheine vor Ort durch. Das Gericht soll dadurch einen eigenen Eindruck von den örtlichen Verhältnissen bekommen, was insbesondere dann praktisch unverzichtbar ist, wenn die Einordnung eines Bauvorhabens in seine bauliche und landschaftliche Umgebung zu beurteilen ist.

Universitäres Disziplinarrecht und Legalitätsprinzip im besonderen Rechtsverhältnis

Darf die Universität Zürich als Disziplinarmassnahme Geldleistungen zu ihren Gunsten von bis zu Fr. 4000.– in einer vom Universitätsrat erlassenen Disziplinarverordnung vorsehen? Das Verwaltungsgericht Zürich verneint diese Rechtsfrage in seinem Urteil AN 2020/00007 vom 8. Juli 2021 (in diesem Heft, S. 195 ff.; zit. VGer ZH, E. […]) und verlangt dafür eine Grundlage in einem formellen Gesetz. Das…