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From the magazine ZBl 12/2019 | S. 645-646 The following page is 645

Der Bundesgesetzgeber auf enteignungsrechtlichen Abwegen

Die Debatte um die Entschädigung für Kulturland im Rahmen der laufenden Teilrevision des Enteignungsgesetzes erinnert den Autor dieses Editorials unwillkürlich an den folgenden Vers aus spitzer Berner Feder:

Ein Berner namens Gantenbein

besass ein kleines Äckerlein,

auf welchem an den Erntetagen

mehr Steine als Kartoffeln lagen,

weshalb er immer wieder fand,

dies sei nun wirklich schlechtes Land.

Als dann ein Autobahn-Projekt

von der Regierung ausgeheckt,

vom Bundesrat bewilligt war

und durch das Volk gebilligt war,

erklärte Gantenbein ganz plötzlich,

das Stücklein Land sei unersetzlich.

Warum? Weil für den Bau der Piste

sein Land erworben werden müsste.

(Guido Schmezer, alias Ueli der Schreiber, Ein Berner namens …, Zytglogge Verlag, Bern 2008, 2. Aufl. 2012, S. 160)

Der Vers stammt aus dem Jahr 1959 und Bauer Gantenbein ist längst in Pension. Die Aktualität ist freilich ungebrochen: Nach welchen Grundsätzen bemisst sich die gerechte Enteignungsentschädigung? (Dass sie aus Sicht des…

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