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From the magazine ZBl 5/2021 | S. 245-246 The following page is 245

Interventionen bei Wahlen und Abstimmungen: Auswege und neue Lösungsansätze

Erneut steht die Zulässigkeit behördlicher Interventionen im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen im Fokus eines ZBl-Hefts (vgl. bereits ZBl 4/2017 und 4/2020). Und einmal mehr wird deutlich, wie unbefriedigend dabei die Abgrenzung zwischen sog. «privatem Handeln» und «behördlichem Auftreten» ist, die seit Jahrzehnten zum festen Bestandteil der bundesgerichtlichen Praxis gehört. Danach ist es den Mitgliedern einer Exekutivbehörde nicht verwehrt, im Vorfeld von Abstimmungen «als Privatpersonen» mit der Unterzeichnung von Aufrufen an die Öffentlichkeit zu treten. Ausdrücklich erlaubt ist auch, auf die Funktion hinzuweisen, um der Stellungnahme zusätzliches Gewicht zu verleihen. Hingegen ist es nicht zulässig, der Intervention einen amtlichen Anstrich zu geben und den Anschein zu erwecken, es handle sich um eine offizielle Verlautbarung (vgl. statt vieler BGE 119 Ia 271 E. 3d; BGer, Urteil 1C_379/2011 vom 2. Dezember 2011 E. 4.2).

Die Lehre steht dieser Abgrenzung seit…

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