Direkt zum Inhalt

From the magazine ZBl 6/2021 | S. 343-351 The following page is 343

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 21. Mai 2019, 1C_419/2018

Politische Rechte (Aargau)

Fortbestand von Volksentscheiden über Kredit und Beteiligungsvertrag zu einem Stadionprojekt im Falle späterer Projektänderungen, Fussballstadion Aarau; Art. 34 Abs. 1 BV. Umsetzung von Volksentscheiden im Allgemeinen (E. 4.1). Volksentscheide über Kredit und Vorentscheide zu konkreten Bauprojekten garantieren keine genaue Umsetzung des ursprünglichen Projekts; Anpassungen etwa infolge von Einsprachen sind mit den politischen Rechten vereinbar; indes darf das ursprüngliche Projekt nicht derart verändert werden, dass es vom Volksentscheid nicht mehr gedeckt ist (E. 4.2). Beurteilung im vorliegenden Fall: Der Kredit und der Beteiligungsvertrag für den Bau eines Stadions in «Public Private Partnership» mit einer Mantelnutzung zur Mitfinanzierung haben in Bezug auf ein neues Stadionprojekt mit der Erstellung von Gewerbe- und Wohnbauten in der Nachbarschaft zur Mitfinanzierung anstelle der Mantelnutzung keinen Bestand; das neue Projekt kann nicht mehr als vom früheren Beteiligungs…

[…]