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From the magazine ZBl 10/2021 | S. 573-579 The following page is 573

Bundesgericht, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, 9. November 2020, 2C_604/2020

Verfahrensrecht (Bern)

Abstrakte Normenkontrolle; Beschwerdelegitimation; Art. 89 BGG, Art. 29a BV. Die zur Anfechtung eines Erlasses erforderliche virtuelle Betroffenheit setzt nach der Praxis voraus, dass die beschwerdeführende Person von der angefochtenen Regelung früher oder später einmal mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit unmittelbar betroffen ist (E. 1.3). Im Anwendungsfall sind die Beschwerdeführer als Steuerpflichtige von der kantonalen Notverordnung, welche die Schuldenbremse für Ausgaben des Kantons als Folge von Massnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise ausser Kraft setzt, künftig höchstens mittelbar betroffen (E. 1.3.3). Bei dieser Verordnung ist auch nicht die besondere Pra- Aus der ZeitschriftZBl 10/2021 | S. 573-579 Es folgt Seite № 574xis für die Legitimation bei der abstrakten Überprüfung kantonaler Steuererlasse anzuwenden (E. 1.3.4. – 1.3.5). Nichteintreten (E. 1.4).

(Bundesgericht, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, 9. November 2020, 2C_604/2020.)

Der…

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