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Öffentliches Prozessrecht

Parallele Straf-, Zivil- und Verwaltungs(justiz)verfahren: Schnittmengen und Reibungsflächen in der Praxis des Bundesgerichts

Viele Lebenssachverhalte können zu unterschiedlichen Fragestellungen aus verschiedenen Rechtsbereichen führen. Da für die verschiedenen Rechtsbereiche unterschiedliche Behörden zuständig sind, kann ein und derselbe Lebenssachverhalt zu mehreren Verfahren führen, die parallel zueinander oder sukzessive hintereinander ablaufen. Solche Konstellationen führen regelmässig zur Frage, wie sich diese…
Buchbesprechungen

Öffent­liches Verfahrensrecht – in a nutshell

Dem öffentlichen Verfahrensrecht kommt heute eine enorme praktische Bedeutung zu. Das materielle Verwaltungsrecht wird immer komplexer, dementsprechend auch seine verfahrensrechtliche Um- und Durchsetzung. Verfahrensvereinfachungen im Zusammenhang mit der Planung und Bewilligung von Energieanlagen sind zurzeit in aller (Politiker) Munde, um ein aktuelles Beispiel zu nennen. Zudem hat die…
Prof. Dr. iur. Alain Griffel
ZBl 2/2024 | S. 111

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Grosse Kammer, 27. November 2023, Urteil 21881/20, Communauté Genevoise d’action syndicale [CGAS] g. Schweiz; Online

Verbot öffentlicher Versammlungen; Individualbeschwerde an den EGMR, Zulässigkeitsvoraussetzungen (Verweisung an die Grosser Kammer); Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 13. März 2020 in der Fassung vom 17. März 2020, Art. 34 und 35 EMRK. Die Individualbeschwerde an den EGMR setzt nach Art. 34 EMRK voraus, dass der Beschwerdeführer behauptet, durch einen…

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 12. April 2023, 1C_203/2022 = BGE 149 II 170; Online

Baubewilligung mit Nebenbestimmungen: End- oder Zwischenentscheid? Art. 90 und 93 BGG. Endentscheide im Sinn von Art. 90 BGG sind Entscheide, mit denen ein Verfahren in der Hauptsache aus prozessualen oder materiellen Gründen beendet wird. Vor- oder Zwischenentscheide, die weder die Zuständigkeit noch den Ausstand betreffen, sind nach Art. 93 Abs. 1 BGG nur dann selbständig beim Bundesgericht…

Eine (einzige) kantonale Gerichtsinstanz in Steuersachen?

Der Zürcher Kantonsrat hat den Regierungsrat kürzlich in Gutheissung einer Motion mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragt, die für Steuerverfahren nur noch eine kantonale Gerichtsinstanz vorsieht (KR-Nr. 157/2022). Die Motion wurde damit begründet, dass der heute «vierstufige Instanzenzug» in steuerrechtlichen Angelegenheiten (Einsprache an das Steueramt, Rekurs an das…
Prof. Dr. iur. Michael Beusch, Dr. iur. Arthur Brunner
ZBl 4/2024 | S. 169

Öffentlichkeit von gerichtlichen Augenscheinen

Das Baurekursgericht des Kantons Zürich führt in vielen Rekursverfahren Augenscheine vor Ort durch. Das Gericht soll dadurch einen eigenen Eindruck von den örtlichen Verhältnissen bekommen, was insbesondere dann praktisch unverzichtbar ist, wenn die Einordnung eines Bauvorhabens in seine bauliche und landschaftliche Umgebung zu beurteilen ist.

Universitäres Disziplinarrecht und Legalitätsprinzip im besonderen Rechtsverhältnis

Darf die Universität Zürich als Disziplinarmassnahme Geldleistungen zu ihren Gunsten von bis zu Fr. 4000.– in einer vom Universitätsrat erlassenen Disziplinarverordnung vorsehen? Das Verwaltungsgericht Zürich verneint diese Rechtsfrage in seinem Urteil AN 2020/00007 vom 8. Juli 2021 (in diesem Heft, S. 195 ff.; zit. VGer ZH, E. […]) und verlangt dafür eine Grundlage in einem formellen Gesetz. Das…

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 4. Abteilung, 4. Kammer, 8. Juli 2021, AN.2020.00007 und AN.2020.00008; bestätigt durch Bundesgericht, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, 8. September 2023, 2C_694/2021, zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen

Abstrakte Normenkontrolle hinsichtlich der Disziplinarverordnung der Universität Zürich vom 25. Mai 2020; Legalitätsprinzip; Disziplinarmassnahmen; Akteneinsichtsrecht; Art. 5 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 2 Abs. 1 und Art. 38 KV/ZH; § 1 und § 16 UniG/ZH. Grundsätze zum Legalitätsprinzip und zu Disziplinarmassnahmen (E. 5). Die Universität Zürich ist befugt, ihre…

Bundesgericht, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, 8. September 2023, 2C_694/2021; Online

Disziplinarmassnahmen in Form von Geldleistungen zugunsten der Universität bis zu Fr. 4000.–; Autonomie der Universität Zürich; Anforderungen an die gesetzliche Grundlage; Art. 38 KV/ZH; §§ 1 und 16 UniG/ZH; § 11 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 und Abs. 4 der Disziplinarverordnung der Universität Zürich. Mit Blick auf § 1 und § 16 UniG/ZH verfügt die Universität Zürich über eine…