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From the magazine ZBl 1/2022 | S. 39-47 The following page is 39

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 8. Juli 2020, 1C_558/2019

Strassenverkehrsrecht (Bern)

Begegnungszone; Art. 32, 57 SVG, Art. 1, 2a, 22b, 107 – 109 SSV. Anforderungen an das Verkehrsgutachten für eine Begegnungszone (E. 3.1). Zulässigkeit der Anordnung einer Begegnungszone innerhalb einer Tempo-30-Zone (E. 4.2); Prüfung der Verkehrssicherheit beim Nebeneinander der beiden Zonen im Anwendungsfall (E. 4.2 – 4.4). Verhältnismässigkeit einer Begegnungszone als Verkehrsbeschränkung, wenn eine Tempo-30-Zone zur Erreichung der angestrebten Ziele nicht gleich gut geeignet ist (E. 5.2). Unvereinbarkeit einer Begegnungszone mit dem verkehrsorientierten Charakter von Strassen, wie von Hauptstrassen: Einem betroffenen Strassenabschnitt bzw. Platz muss sein bisheriger verkehrs­orientierter Charakter genommen werden, bevor darauf eine Begegnungszone eingerichtet wird (E. 6.5 – 6.7). Die Signalisation der Begegnungszone muss mit einem entsprechenden Strassenplanverfahren koordiniert werden (E. 6.7.2).

(Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 8. Juli…

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