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From the magazine ZBl 1/2023 | S. 24-29 The following page is 24

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 1. März 2022, 1C_117/2021 = BGE 148 II 273; Online

Archivierungsrecht (Bund)

Archivierte Asylverfahrensakten aus den 1980er- und 1990er-Jahren, Einsichtsgesuch eines Doktoranden, Akteneinsicht vor Ablauf der Schutzfrist; Art. 13, 16 und 20 BV, Art. 11 und 13 BGA, Art. 18 VBGA. Bedeutung der Informationsfreiheit gemäss Art. 16 BV im Allgemeinen; sie berechtigt zur Informationsbeschaffung aus allgemein zugänglichen Quellen (E. 2). Archivierte Akten können nach dem Bundesgesetz über die Archivierung (BGA) erst nach Ablauf einer Schutzfrist eingesehen werden; diese beträgt im Allgemeinen 30 Jahre, indessen 50 Jahre, sofern die Akten nach Personennamen erschlossen sind und besonders schützenswerte Personendaten enthalten; im vorliegenden Fall ist die Schutzfrist noch nicht abgelaufen (E. 2.2). Eine vorzeitige Einsichtnahme ist möglich, wenn keine gesetzlichen Vorschriften oder wenn keine überwiegenden schutzwürdigen öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen (E. 5.1). Der durch das Archivrecht gewährleistete Persönlichkeitsschutz reicht für…

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