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From the magazine ZBl 4/2023 | S. 213-221 The following page is 213

Bundesgericht, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, 5. November 2021, 2D_24/2021

Schul- und Bildungswesen (Freiburg)

Bewertung einer Diplomarbeit; Art. 29, 29a BV. Gerichtliche Überprüfungs- und Begründungspflicht: Ungenügen der Urteilsbegründung im konkreten Fall, die auf die Evaluationen der Fachpersonen verweist, ohne sich mit den Einwänden gegen die materielle Bewertung der Arbeit auseinanderzusetzen (E. 3.5). Abgrenzung zwischen der verfassungsrechtlich zulässigen Zurückhaltung bei der Beurteilung von Prüfungsbewertungen und der unzulässigen Beschränkung auf eine Willkürkognition (E. 3.6.1, Übersicht über die Rechtsprechung). Zusätzliche Gehörsverletzung durch den unterinstanzlichen Rechtsmittelentscheid, bei dem die materielle Beurteilung der Arbeit ebenfalls nicht überprüft wurde (E. 3.7).

(Bundesgericht, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, 5. November 2021, 2D_24/2021.)

A. absolvierte den Studiengang «CAS HES-SO [Certificate of Advanced Studies der Haute Ecole Spécialisée de Suisse occidentale] in Pflege, Qualität und Beratung 2017– 2018» an der Hochschule für Gesundheit…

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