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From the magazine ZBl 6/2023 | S. 309-314 The following page is 309

Die CS-Übernahme und der «Fluch des Notrecht

Schon wieder «Notrecht»: Nach der UBS-Rekapitalisierung (2008)1, der Corona- «Notrechts»-Welle (2020)2 und der Axpo-Liquiditätsspritze (2022)3 hat der Bundesrat jüngst auf dem «Notrechtsweg» Massnahmen ergriffen, um den Zusammenbruch der Credit Suisse (CS) abzuwenden (Verordnung vom 16. März 2023, er­gänzt am 19. März 20234). Wieder geht es um Ausgaben in Milliardenhöhe – diesmal um 109 Mia. Franken, denen die Finanzdelegation im Dringlichkeitsverfahren umgehend zustimmte.5 Und wieder ist die Begründung des Bundesrats für die Anwendung der Ermächtigungsnormen (Art. 184/185 Abs. 3 BV) sehr oberflächlich und verfassungsrechtlich fragwürdig.6

Aus der Zeitschrift ZBl 6/2023 | S. 309-314 Es folgt Seite № 310

I. Vorstoss in neue «Notrechts»-Dimensionen

Ein Déjà-vu, könnte man also meinen. Dieser erste Eindruck täuscht allerdings, denn näher besehen stösst der Bundesrat gleich mehrfach in neue «Notrechts»-Dimensionen vor. So dient die Verordnung nicht nur der …

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