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From the magazine ZBl 8/2023 | S. 444-454 The following page is 444

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 28. März 2022, 1C_646/2020

Baurecht – Denkmalschutz – Verfahren (Schwyz)

Einbau von Fenstern mit Kunststoffumrahmungen und Aluminiumfensterläden an denkmalgeschützter Baute, Bewilligungserfordernis, Praxisänderung, Ver­trauensschutz; Art. 8, Art. 9 und Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 22 RPG. Beschwerdelegitimation einer Nachbarin bejaht (E. 1.2). Mangels Möglichkeit der Stellungnahme zum Protokoll und zu den Ergebnissen eines Augenscheins ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt und das angefochtene Urteil aufzuheben; ungeachtet dessen behandelt das Bundesgericht materielle Vorbringen (E. 3  4). Umstritten sind die Bewilligungspflicht für den Ersatz von Fenstern und Fensterläden an einer geschützten, in der Kernzone liegenden und im ISOS aufgeführten Baute sowie die Anwendung einer Praxisänderung mit strengeren Voraussetzungen im vorliegenden Fall (E. 4.1 – 4.2). Allgemeine Grundsätze zu Praxisänderungen gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung: Erfordernis ernsthafter sachlicher Gründe; Anwendung auf sämtliche noch hängigen…

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