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Prof. Dr. iur. Bardo Fassbender

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Die gegenwärtig gültigen völkerrechtlichen Verträge der Kantone

a) Art. 56 Abs. 1 BV ermächtigt bekanntlich die Kantone, «in ihren Zuständigkeitsbereichen mit dem Ausland Verträge (zu) schliessen». Gemeint sind hier Verträge völkerrechtlicher Natur,1 nicht dagegen Verträge, die ein Kanton mit einem ausländischen Rechtssubjekt auf der Grundlage des Verwaltungsrechts oder des Privatrechts schliesst – alternative Möglichkeiten, die das schweizerische…
Prof. Dr. iur. Bardo Fassbender, Raffael Gübeli M.A. HSG
ZBl 3/2018 | S. 107