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Gabriel Gertsch

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Richterliche Unabhängigkeit und Konsistenz am Bundesverwaltungsgericht: eine quantitative Studie

Die Bundesverfassung garantiert das Grundrecht auf ein «unabhängiges und unparteiisches Gericht» (Art. 30 Abs. 1) und die institutionelle Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 191c). Damit ist sie nicht alleine. Praktisch universell ist die Idealvorstellung eines Gerichts durch die richterliche Unabhängigkeit gekennzeichnet.1 Als Ausfluss der Gewaltenteilung sollen Gerichtsentscheide nicht…