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Prof. Dr. iur. Matthias Oesch LL.M.

Bibliography

Die schweizerische Europapolitik und die (fehlende) Beteiligung der Zivilgesellschaft

Die direktdemokratische Mitsprache von Volk und Ständen zählt zu den tragenden Strukturelementen der schweizerischen Verfassungsordnung. Im Vordergrund stehen das Vernehmlassungsverfahren (Art. 147 BV) und die Volksrechte (Art. 139 – 141 BV). Der Bundesrat ist verpflichtet, die Öffentlichkeit über seine Tätigkeit zu informieren, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private…

Bundesgericht, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, 26. November 2015, 2C_716/2014

Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung, Verhältnis von Art. 121a BV zum FZA, Auslegung des FZA; Art. 13 und 121a BV, Art. 16 FZA, Art. 3 und 24 Anhang I FZA, Art. 8 EMRK, Art. 26 und 27 VRK. Zulässigkeit der Beschwerde (E. 1). Verhältnis zwischen Art. 121a BV und dem FZA in seiner bisherigen Auslegung: Bedeutung der Auslegung abkommensrelevanter unionsrechtlicher…

Bundesgericht, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, 11. Mai 2015, 2C_335/2013

Wohnsitzpflicht für Urkundspersonen; Art. 24 BV, Art. 12 lit. c Notariatsgesetz. Zulässigkeit der Wohnsitzpflicht bei der freiberuflichen Notariatstätigkeit (E. 3.1 – 3.3; Übersicht über die bisherige Rechtsprechung). Selbst wenn die Wohnsitzpflicht für eine bestimmte Kategorie von Personen grundsätzlich gerechtfertigt ist, kann die Niederlassungsfreiheit im Einzelfall eine Ausnahme…