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From the magazine ZBl 4/2017 | S. 230-236 The following page is 230

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 8. August 2016, 1C_109/2016

Politische Rechte (Obwalden)

Einheit der Materie, Sparvorlage; Art. 34 Abs. 2 BV. Zulässigkeit der Stimmrechts­beschwerde (E. 1). Grundsatz der Einheit der Materie im Allgemeinen (E. 2.1). Umstrittene Vorlage im Einzelnen (E. 2.4). Beurteilung der Vorlage anhand der einschlägigen Kriterien; Abweisung der Beschwerde (E. 3).

Der Regierungsrat des Kantons Obwalden unterbreitete dem Kantonsrat im Rahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets (KAP) zur nachhaltigen Entlastung der Erfolgsrechnung verschiedene Massnahmen. Unter anderem sollen im Bereich der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) durch eine Senkung der Beiträge an die Anspruchsberechtigten fünf Millionen Franken gegenüber dem Budget 2016 eingespart werden. Als Kompensationsmassnahme sol- Aus der ZeitschriftZBl 4/2017 | S. 230-236 Es folgt Seite № 231len umgekehrt Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) für gewisse Personengruppen angehoben werden.

Der Kantonsrat beschloss unter dem Titel «Referendumsvorlage;…

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