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From the magazine ZBl 2/2018 | S. 83-95 The following page is 83

Bundesgericht, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, 4. September 2017, 2C_519/2016

Abgaberecht (Wallis)

Kurtaxe für selbstgenutzte Ferienobjekte; Art. 8, 9 BV, Art. 17, 19, 21 TG/VS. Überprüfung einer Pauschale, die sich aus der Multiplikation des Ansatzes pro Logiernacht mit dem Belegungsgrad (Anzahl Logiernächte pro Jahr) und einem Bettenfaktor ergibt. – Grundsätze zum Anspruch auf rechtliches Gehör im Rechtsetzungsverfahren (E. 3.2.4 – 3.2.5). Tragweite von Art. 17 TG/VS, wonach die Gemeinde die betroffenen Kreise vor dem Erlass zu konsultieren hat (E. 3.2.3, 3.2.6 – 3.2.7). Rechtsnatur der Kurtaxe als Kostenanlastungssteuer (E. 3.5.3 – 3.5.5). Bemessung des Ansatzes pro Logiernacht (E. 3.5.6 – 3.5.9). Der pauschalisierte Belegungsgrad des Reglements muss sich möglichst eng an die realen Verhältnisse anlehnen (E. 3.6.4). Derzeit sind 46 Logiernächte pro Jahr und Objekt statistisch untermauert. Es erfordert detaillierte und transparente Berechnungsgrundlagen, wenn die Abgabe bei dieser Regelung auf mehr als 50 Logiernächten pro Jahr beruhen soll

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