Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 16. April 2020, 1C_71/2019, 1C_93/2019
Planungs- und Baurecht (Graubünden)
Bewilligungsvoraussetzungen für touristisch bewirtschaftete Wohnungen im Sinne des Zweitwohnungsgesetzes; Art. 75b BV, Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 ZWG, Art. 4 ZWV. Definition der touristisch bewirtschafteten Wohnung gemäss Zweitwohnungsgesetz (E. 3.1 – 3.2). Das Kriterium der «Bewirtschaftung im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs» setzt eine gewisse Grösse des Betriebs voraus. Wird diese nicht erreicht, muss vertieft geprüft werden, ob die Anlage trotzdem längerfristig rentabel betrieben werden kann (E. 5.1 – 5.2). Bedeutung des Kriteriums der «Bewirtschaftung im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs», wenn die hotelmässigen Leistungen durch Dritte erbracht werden sollen (E. 6.1 – 6.3). Wenn touristisch bewirtschaftete Wohnungen im Stockwerkeigentum verkauft werden sollen, müssen der Begründungsakt und das Nutzungsreglement der Eigentümergemeinschaft die behördlichen Auflagen zum…