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From the magazine ZBl 9/2021 | S. 503-510 The following page is 503

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 16. Juli 2020, 1C_480/2019 und 1C_481/2019

Planungs- und Baurecht (Aargau)

Bauen ausserhalb des Baugebiets; Änderung der Umgebungsgestaltung; Art. 24c RPG, Art. 42 RPV. Grundsatz, dass ein nachträgliches Baugesuch nach dem Recht zu beurteilen ist, das zur Zeit der unbewilligten Ausführung eines Bauvorhabens ausserhalb des Baugebiets galt (E. 3.2). Unabhängigkeit der Voraussetzungen nach Art. 24c Abs. 2 RPG zur Wahrung der Identität von jenen nach Art. 24c Abs. 4 RPG zum äusseren Erscheinungsbild der Baute; Massgeblichkeit von Art. 24c Abs. 2 RPG, nicht aber von Art. 24c Abs. 4 RPG bezüglich baulicher Änderungen der Umgebungsgestaltung (E. 3.3). Beschränkung der nach Art. 24c RPG bzw. Art. 42 RPV zulässigen Änderungs- bzw. Erweiterungsmöglichkeiten auf eine insgesamt einmalige Ausnutzbarkeit (E. 4.1–4.2). Zulässigkeit von Änderungen über diesen Rahmen hinaus auch bei gestalterischen Verbesserungen verneint, wenn die bisherige Gestaltung visuell befriedigend war (E. 4.3).

(Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 16. Juli…

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