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From the magazine ZBl 11/2021 | S. 629-630 The following page is 629

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 23. März 2021, 1C_627/2020, 1C_631/2020, 1C_633/2020, 1C_639/2020 und 1C_641/2020

Politische Rechte (Bund)

Eidgenössische Volksabstimmung vom 29. November 2020 über die Konzernverantwortungsinitiative, Engagement der Kirchen im Vorfeld der Abstimmung, Abschreibung einer Beschwerde; Art. 32 Abs. 2 BGG, Art. 71 BGG i.V.m. Art. 72 BZP. Die Beschwerden, mit denen das Engagement der Kirchen zugunsten der Konzernverant- Aus der ZeitschriftZBl 11/2021 | S. 629-630 Es folgt Seite № 630wortungsinitiative als Verletzung der Abstimmungsfreiheit im Sinne von Art. 34 Abs. 2 BV gerügt worden ist, werden mangels eines aktuellen Interesses abgeschrieben; kein Fall eines ausnahmsweisen Eintretens wegen grundsätzlicher Fragen.

(Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 23. März 2021, 1C_627/2020, 1C_631/2020, 1C_633/2020, 1C_639/2020 und 1C_641/2020; Online; der Volltext ist zu finden unter www.bger.ch.)

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