Ist die Haushaltabgabe wirklich eine Steuer?
Problematische Umdeutung des traditionellen Steuerbegriffs durch einen Teil der Lehre
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Ausgangslage
- III. Ersatz von «Voraussetzungslosigkeit» durch «Gegenleistungslosigkeit»
- IV. Eingrenzung durch «individuell zurechenbare Gegenleistung»
- V. Sonderabgaben
- VI. Sonderfall: Kostenanlastungsabgaben
- VII. Spezialfinanzierung contra Finanzierung durch die Allgemeinheit
- VIII. Zusammenfassende Übersicht
- IX. Kritik am Obiter Dictum im Urteil 2C_852/2021 vom 10. Dezember 2021
- X. Zusammenfassung
I. Einleitung
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (RTVG, SR 784.40) wurde mittels Änderung vom 26. September 2014 teilrevidiert. Die Art. 68 ff. revRTVG sehen eine neue Abgabe vor, die «pro Haushalt und Unternehmen» erhoben wird. Die Autoren hatten dieses neuartige Finanzierungsinstrument zu prüfen, und sie qualifizierten es in ihrem Gutachten vom 13. November 2009 als «Kostenanlastungsabgabe»; denn es handle sich «weder um eine klassische Steuer noch um eine reine Kausalabgabe».