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From the magazine ZBl 2/2023 | S. 81-89 The following page is 81

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 26. April 2022, 1C_430/2021

Politische Rechte (Solothurn)

Finanzielle Zuwendungen von Gemeinden an Komitees anlässlich der Kampagne zu einer kantonalen Abstimmung über ein Strassenprojekt; Art. 34 Abs. 2 BV. Bedeutung von Art. 34 BV im Allgemeinen; Verpflichtung der Behörden auf korrekte und zurückhaltende Information im Vorfeld von Abstimmungen; Zulässigkeit von Interventionen durch Gemeinden in einem kantonalen Abstimmungskampf bei besonderer und unmittelbarer Betroffenheit; zulässiger Mitteleinsatz (E. 2.). Die intervenierenden Gemeinden sind von der Abstimmungsvorlage stärker betroffen als die übrigen Kantonsteile (E. 3.1). Das in Erscheinung tretende Komitee bestand zu einem grösseren Teil aus Vertretern der betroffenen Gemeinden und handelte in transparenter Art und Weise (E. 3.2). Die eingesetzten Beiträge sind überschaubar, die finanzielle Unterstützung ist verhältnismässig (E. 3.3). Hinreichend sachliche, transparente und verhältnismässige Informationen (E. 3.4). Die Unterstützung des Pro-Komitees im…

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