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From the magazine ZBl 5/2023 | S. 264-273 The following page is 264

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 11. Oktober 2021, 1C_635/2020

Planungs- und Baurecht (Appenzell A.Rh.)

Zuweisung eines Grundstücks zur Landwirtschaftszone; Art. 15, 35, 36 RPG, Art. 30 RPV, Art. 5, 26 BV. Qualifikation der vorhergehenden Zonierung (E. 3). Ausserkrafttreten des altrechtlichen Nutzungsplans von 1978 am 1. Januar 1988 hinsichtlich der Umschreibung der Bauzonen (E. 3.2 und 3.3). Abhängigkeit der Baulandqualität beim Grundstück von der Zugehörigkeit zum weitgehend überbauten Gebiet (E. 3.4). Vorfrageweise Überprüfung der gemäss Richtplan ausgewiesenen Fruchtfolgefläche (FFF) im Nutzungsplanverfahren (E. 5.4 – 5.8). Abwägung zwischen den privaten Überbauungsinteressen und der Erhaltung landwirtschaftlicher Nutzfläche bzw. FFF (E. 6). Anwendbarkeit Aus der ZeitschriftZBl 5/2023 | S. 264-273 Es folgt Seite № 265von Art. 30 Abs. 1bis RPV über die Einzonung von FFF auf Nutzungsplanungen, über die bei Inkrafttreten der RPG-Revision vom 15. Juni 2012 noch nicht kantonal letztinstanzlich entschieden war (E. 6.2). Vereinbarkeit der Nichteinzonung mit der…

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