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From the magazine ZBl 6/2023 | S. 315-325 The following page is 315

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 26. April 2022, 1D_5/2021

Einbürgerung – Verfahren (Graubünden)

Begründungspflicht bei ablehnenden Einbürgerungsentscheiden von Gemeindeversammlungen, Aufhebung als Folge mangelnder Begründung; Art. 16 BüG, Art. 29 Abs. 2 BV. Zulässigkeit der subsidiären Verfassungsbeschwerde (E. 1 – 2). Anforderungen an die Begründung von negativen Einbürgerungsentscheiden und Modalitäten der Begründung gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (E. 3.3.1 – 3.3.3). Berücksichtigung der Revision des aBüG bzw. des aktuellen Art. 16 BüG, wonach die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuchs einen entsprechenden begründeten Antrag erfordert und begründet werden muss; Hintergrund und Folgerungen dieser Regelung (E. 3.3.3). Entgegen dem Antrag des Vorstands der Bürgergemeinde lehnte die Bürgergemeindeversammlung das Einbürgerungsgesuch ohne Vorliegen eines Antrags und mangels Wortmeldungen ohne Begründung ab; damit genügt der Entscheid den Begründungsanforderungen an negative Einbürgerungsentscheide nicht und ist aufzuheben; es reicht…

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