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From the magazine ZBl 1/2024 | S. 50-56 The following page is 50

Bundesgericht, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, 26. August 2022, 2C_1039/2021

Anwaltsrecht (Zürich)

Streichung aus dem kantonalen Anwaltsregister nach rechtskräftiger Verurteilung wegen mehrfacher Gehilfenschaft zu Betrug; Art. 5 Abs. 2 und Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 8 Abs. 1 lit. b und Art. 9 BGFA. Die Vorinstanz durfte die Einwendungen des Aus der ZeitschriftZBl 1/2024 | S. 50-56 Es folgt Seite № 51Beschwerdeführers gegen den Strafbefehl und die vorgebrachten Gründe für den Ver-zicht auf dessen Anfechtung unberücksichtigt lassen und den Antrag auf Beizug der strafrechtlichen Untersuchungsakten ablehnen (E. 4.1 – 4.2). Voraussetzung für den Eintrag von Anwälten ins kantonale Anwaltsregister ist u.a., dass keine strafrechtliche Verurteilung vorliegt wegen Handlungen, die mit dem Anwaltsberuf nicht zu vereinbaren sind, es sei denn, diese Verurteilung erscheine nicht mehr im Strafregisterauszug für Privatpersonen (E. 5.1 – 5.2). Beim Entscheid, ob das strafbare Verhalten mit dem Anwaltsberuf vereinbar ist, kommt der Aufsichtsbehörde ein erhebliches Ermessen zu…

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