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From the magazine ZBl 3/2024 | S. 113-114 The following page is 113

Fristen – Fairness – Feiertage

Im Rechtsleben spielen Fristen eine grosse Rolle. Vor allem im Rechtsmittelverfahren gelten gesetzliche Fristen für die Erhebung eines Rekurses oder einer Beschwerde und behördliche bzw. gerichtliche Fristen für die Rekurs- oder Beschwerdeantwort, Replik und Duplik sowie weitere verfahrensleitende Anordnungen.

Im Bund und in den meisten Kantonen beträgt die ordentliche Rechtsmittelfrist 30, manchmal 20 Tage (in einzelnen Kantonen sind die ordentlichen Fristen kürzer). In Gerichtsverfahren gelten über die hohen Feiertage (Weihnachten/Neujahr und Ostern) sowie im Sommer in der Regel Gerichtsferien, während derer die Fristen stillstehen. Das sind für alle Beteiligten zumutbare und faire Lösungen.

Im Verfahren vor Verwaltungsbehörden gibt es keine Gerichtsferien und damit keinen Rechtsstillstand. Das bedeutet, dass die gesetzlichen und behördlichen Fristen auch über die hohen Feiertage und während der Sommerpause laufen. Für die Beteiligten ist das weniger angenehm, aber man kann…

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