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From the magazine ZBl 4/2024 | S. 169-170 The following page is 169

Eine (einzige) kantonale Gerichtsinstanz in Steuersachen?

Der Zürcher Kantonsrat hat den Regierungsrat kürzlich in Gutheissung einer Motion mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragt, die für Steuerverfahren nur noch eine kantonale Gerichtsinstanz vorsieht (KR-Nr. 157/2022). Die Motion wurde damit begründet, dass der heute «vierstufige Instanzenzug» in steuerrechtlichen Angelegenheiten (Einsprache an das Steueramt, Rekurs an das Steuerrekursgericht, Beschwerde an das Verwaltungsgericht, Beschwerde an das Bundesgericht) nicht mehr zeitgemäss sei. Die meisten anderen Kantone würden in Steuersachen eine einzige kantonale Gerichtsinstanz vorsehen. Angesichts der Tatsache, dass der Sachverhalt durch die Steuerbehörde in einem ausführlichen Einschätzungs- und Einspracheverfahren erhoben werde, genüge dies vollauf. Mit der Streichung einer Instanz könnten zudem die Verfahren beschleunigt und die Kosten für die Pflichtigen und die Öffentlichkeit gesenkt werden.

Bestrebungen, gerichtliche Instanzenzüge mit Blick auf knapper…

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