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Dr. iur. Markus Lanter

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Öffentlichkeit von gerichtlichen Augenscheinen

Das Baurekursgericht des Kantons Zürich führt in vielen Rekursverfahren Augenscheine vor Ort durch. Das Gericht soll dadurch einen eigenen Eindruck von den örtlichen Verhältnissen bekommen, was insbesondere dann praktisch unverzichtbar ist, wenn die Einordnung eines Bauvorhabens in seine bauliche und landschaftliche Umgebung zu beurteilen ist.

Der Entscheid über die aufschiebende Wirkung in Vergabeverfahren – er gehört publiziert

Mit einer Medienmitteilung vom 21. Februar 2017 orientierte das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich darüber, dass den Beschwerden der Siemens Schweiz AG und der Stadler Rail AG gegen den Vergabeentscheid der Zürcher Verkehrs­betriebe zur Beschaffung neuer Trams mit Beschluss vom 10. Februar 2017 keine weitere aufschiebende Wirkung gewährt worden sei. Beide Beschwerdeführerinnen zogen ihre…