Verkleinerung überdimensionierter Bauzonen – Ausgleich und Entschädigung nach Art. 5 RPG
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Verfassungsrechtliche Grundlagen
- III. Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979
- IV. Revision des Raumplanungsgesetzes vom 15. Juni 2012
- V. Strengere bundesrechtliche Umsetzungsvorgaben für Bauzonen
- VI. Zur Umsetzung von Art. 15 Abs. 2 RPG
- VII. Ausgleich und Entschädigung
- VIII. Schlussbemerkungen
I. Einleitung
Die vom Volk am 3. März 2013 angenommene Revision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG)1 ist auf die Verstärkung der Umsetzung, insbesondere auf die Ausscheidung bundesrechtskonformer Bauzonen, ausgerichtet. Gemeinden mit überdimensionierten Bauzonen müssen diese gemäss Art. 15 Abs. 2 RPG verkleinern. Das wirft unter anderem auch Fragen der Entschädigungspflicht auf. Die sich daraus ergebenden Diskussionen sind jedoch keineswegs neu. Die Entschädigungspflicht für Planungsmassnahmen richtet sich zurzeit im Wesentlichen nach den vom…