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From the magazine ZBl 5/2021 | S. 285-304 The following page is 285

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 10. Juni 2020, 1C_662/2019 | Verwaltungsgericht, 4. Abteilung, 4. Kammer, 7. Januar 2021, VB.2020.00405; rechtskräftig

Politische Rechte – Verfahren (Zürich)

Intervention von amtierenden Regierungsräten im Wahlkampf um den Zürcher Ständeratssitz, Wahl- und Abstimmungsfreiheit, Rechtsweggarantie; Art. 88 Abs. 2 BGG, Art. 29a und Art. 34 Abs. 2 BV, § 10d Abs. 1 VRG/ZH. Freie Prüfung einer mit den politischen Rechten in engem Zusammenhang stehenden Verfahrensbestimmung (E. 1.2). Erfordernis einer kantonalen gerichtlichen Rechtsmittelinstanz gegenüber Akten von Regierungen im Allgemeinen (E. 2.2). Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Handlungen von Regierungsräten; im vorliegenden Fall liegt erkennbarerweise keine offizielle Verlautbarung des Regierungsrats vor (E. 2.3.3 – 2.3.4). Daraus folgt das Erfordernis einer gerichtlichen Überprüfung; Gutheissung der Beschwerde und Überweisung der Sache an das Verwaltungsgericht (E. 2.3.5, 2.4 und 3).

(Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 10. Juni 2020, 1C_662/2019.)

Im «Tages-Anzeiger» vom 2. November 2019 erschien ein Inserat zur…

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