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From the magazine ZBl 9/2021 | S. 477-478 The following page is 477

Klimaschutz mittels Richterrecht? Jetzt erst recht nicht!

Eindrücklich beschreibt das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) die durch anthropogene Emissionen von Treibhausgasen verursachten Klimaveränderungen sowie mögliche Bewältigungsstrategien. Als Kompilation klimawissenschaftlicher Erkenntnisse geniessen Berichte des IPCC hohe wissenschaftliche Autorität, was sie zum Ausgangspunkt jeder klimarechtlichen Erörterung macht. Aber: «Welche Massnahmen genau zu treffen sind, ist Gegenstand des politischen Aushandlungsprozesses, den die Wissenschaft weder vorgeben kann noch soll» (Reto Knutti, ETH Zukunftsblog vom 12. März 2019). Dieser Aushandlungsprozess ist von vielgestaltigen Akteuren beeinflusst und verfassungsrechtlich vorstrukturiert: Nach geltendem Recht ist der Klimaschutz eine Teilaufgabe des Umweltschutzes, der wiederum Teil eines umfangreichen Staatsaufgabenkatalogs bildet und in diesem keine Vorrangstellung hat. Auch die «Gletscher-Initiative» würde dies nicht ändern, sondern nur Gewichte verschieben; ein mittels…

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