Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 21. September 2018, 1C_475/2017
Planungs- und Baurecht – Verfahren (Thurgau)
Einsprache- und Beschwerdelegitimation von Nachbarn wegen Lichtimmissionen; Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG, Art. 89 Abs. 1 und Art. 111 Abs. 1 BGG. Immissionen durch hell erleuchtete Fenster eines geplanten Spitalbaus gegenüber einer rund 300 m entfernten Liegenschaft. Grundlagen der Beschwerdelegitimation im kantonalen und bundesgerichtlichen Verfahren (E. 2). Praxis des Bundesgerichts und des Verwaltungsgerichts (E. 5.1 – 5.2). Auffassung des BAFU: keine gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor Lichtimmissionen, Bewertungskriterien, erforderliche Beurteilung im Einzelfall gestützt auf das USG (E. 5.3). Unabhängig von Belastungsgrenzwerten genügen für die Bejahung der Legitimation deutlich wahrnehmbare Immissionen (E. 6). Beurteilung im vorliegenden Fall: Die erwarteten Lichtimmissionen liegen unter den Richtwerten, sind aber wahrnehmbar (E. 6.1 – 6.2); die Bauherrschaft verpflichtet sich zur vollständigen Abdeckung der Fassaden mit Lamellenjalousien während…