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From the magazine ZBl 12/2021 | S. 697-698 The following page is 697

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 17. Juni 2020, 1C_378/2019

Planungs- und Baurecht – Verfahrensrecht (Schwyz)

Innere Ausgestaltung des Bauprojekts; Beschwerdelegitimation der Nachbarn; Art. 89 BGG. Erfordernis, dass den Nachbarn ein praktischer Nutzen im Falle des Obsiegens bei der Anfechtung eines Bauprojekts entsteht: Die innere Ausgestaltung eines Bauprojekts belastet Nachbarn nur, wenn sie Auswirkungen auf ihre rechtliche oder tatsächliche Situation hat. Dies kann der Fall sein, wenn die umstrittene innere Ausgestaltung eine intensivere Nutzung der Baute ermöglicht (E. 1.2; Übersicht über die Rechtsprechung). Fehlen eines praktischen Nutzens für den Nachbarn beim Beschwerdepunkt zur behindertengerechten Ausgestaltung des Bauprojekts im Anwendungsfall; dieser Punkt betraf die innere Raumaufteilung und war nicht geeignet, zu einer Veränderung der äusseren Erscheinung der Baute oder zu einer weniger intensiven Gebäudenutzung zu führen (E. 10.2).

(Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 17. Juni 2020, 1C_378/2019.)

Die B. AG stellte ein Baugesuch für die Errichtung eines…

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