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From the magazine ZBl 12/2021 | S. 699-701 The following page is 699

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 27. Mai 2020, 1C_352/2019

Planungs- und Baurecht – Umweltrecht – Verfahrensrecht (Thurgau)

Strassenlärm, Sanierungsprojekt, Einsprache- und Beschwerdelegitimation; Art. 89, 111 BGG, Art. 11 USG. Legitimation von Anwohnern, bei denen die Lärmimmissionsgrenzwerte eingehalten sind (E. 3). Praktischer Nutzen eines Rechtsmittels gegen die Erteilung von Erleichterungen, die Drittgrundstücke betreffen; Prüfung einer Reduktion der Höchstgeschwindigkeit als lärmmindernde Massnahme (E. 3.2). Für die Legitimation genügt es, dass die betroffenen Personen die Lärmimmissionen deutlich wahrnehmen können, auch wenn keine Belastungswerte überschritten sind. Zulässigkeit eines Antrags auf Senkung der Lärmbelastung unter die Immissionsgrenzwerte bei einer umweltrechtlichen Sanierung gestützt auf das Vorsorgeprinzip (E. 3.3).

(Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 27. Mai 2020, 1C_352/2019.)

Das Tiefbauamt des Kantons Thurgau (TBA) liess 2017 ein Lärmsanierungsprojekt für die Kantonsstrasse (Hauptstrasse) auf dem Gebiet der Gemeinde Hüttwilen erarbeiten. Der…

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