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From the magazine ZBl 3/2022 | S. 164-166 The following page is 164

Bundesgericht, I. sozialrechtliche Abteilung, 3. November 2020, 8C_7/2020; Online

Öffentliches Personalrecht (Zürich)

Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses, Verwertbarkeit von in einem Strafverfahren widerrechtlich erlangten Beweisen im Verwaltungsverfahren, Voraussetzungen für die Annahme der Nichtigkeit einer rechtsfehlerhaften Kündigung; Art. 29 Abs. 1 BV, § 7 Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich, § 18 Abs. 2 und 3 Personalgesetz des Kantons Zürich. Rechtswidrig erlangte Beweise können im Verwaltungsverfahren ausnahmsweise verwendet werden, wenn das öffentliche Interesse an der Ermittlung der Wahrheit das Interesse der betroffenen Person überwiegt (E. 3.2). Gemäss dem angefochtenen Entscheid sind die Beweise, die zum Nachweis des Kündigungsgrundes dienten, rechtswidrig erlangt worden und im personalrechtlichen Verfahren nicht verwertbar (E. 4.3.1 – 4.3.7). Die Vorinstanz hat bei der Beurteilung der Verwertbarkeit der unrechtmässig erhobenen Beweise die Stellungnahmen der Beschwerdegegnerin im personalrechtlichen Verfahren und im…

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