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From the magazine ZBl 4/2022 | S. 200-206 The following page is 200

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 11. August 2021, 1C_111/2020 = BGE 147 II 465; Online

Planungs- und Baurecht (Wallis)

Besitzstandsschutz für schützenswerte Bauten ausserhalb der Bauzonen; Ausnahmebewilligung für die Zweckänderung einer unter Schutz gestellten Stallscheune in der Landwirtschaftszone; Art. 26 und Art. 75b Abs. 1 BV, Art. 6 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 2 ZWG; Art. 24d Abs. 2 und Abs. 3 RPG, Art. 43a RPV.

Die Baukommission des Kantons Wallis bewilligte in der Gemeinde Binn den Umbau einer in der Landwirtschaftszone gelegenen Stallscheune in ein Ferienhaus. Die Baukommission wies darauf hin, dass sie die Scheune gleichentags unter Schutz gestellt hat. Gegen die Erteilung der Bewilligung bzw. die bestätigenden kantonalen Rechtsmittelentscheide führt das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) Beschwerde an das Bundesgericht. Die Gemeinde Binn hat einen Zweitwohnungsanteil von über 20%. Für entsprechende Ausnahmen von der Nichtbewilligung neuer Zweitwohnungen verweist das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) auf das Raumplanungsrecht des Bundes (E. 3.1 – 3.3).

Gemäss Art. 24d Abs. 2…

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