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From the magazine ZBl 9/2022 | S. 475-485 The following page is 475

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 5. April 2022, 1C_233/2021

Abgaberecht – Planungs- und Baurecht (Bern)

Mehrwertabgaben bei Um- und Aufzonungen; abstrakte Normenkontrolle; Art. 5 Abs. 1 und Abs. 1bis sowie Art. 36 Abs. 1 RPG, Art. 142a des Baugesetzes des Kantons Bern. Das RPG verpflichtet die Kantone, erhebliche Planungsvor- und -nachteile angemessen auszugleichen (E. 3.1). Bestätigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach das kantonale Recht einen angemessenen Ausgleich auch für jene erheblichen Vorteile regeln muss, die aus Um- oder Aufzonungen entstehen (E. 3.2 – 3.5). Die Bestimmung des angefochtenen kommunalen Reglements, die eine Abgabe in diesen Fällen ausschliesst, ist bundesrechtswidrig und damit aufzuheben. Weil die Umsetzung des Auftrags des Bundesgesetzgebers darüber hinaus das Tätigwerden des kantonalen und/oder des kommunalen Gesetzgebers erfordert, werden diese aufgefordert, den Mehrwertausgleich bundesrechtskonform zu regeln (E. 4.1 – 4.5).

(Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 5. April 2022, 1C_233/2021.)

Am 2. Mai 2018…

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