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From the magazine ZBl 10/2022 | S. 513-514 The following page is 513

Reform der Richterwahlen im Bund: Abteilungsspezifische Wahl aufgrund von Fachkompetenz

Volk und Stände haben die Justiz-Initiative im November des vergangenen Jahres verworfen. Vonseiten der Initiativgegner ist während des Abstimmungskampfs indessen anerkannt worden, dass Verbesserungsbedarf bestehe und eine «Reform im Kleinen» in Betracht zu ziehen sei.

Im Rahmen einer solchen «Kleinreform» wäre eine Frage zu diskutieren, die in der bisherigen Debatte weitgehend unbeachtet geblieben ist. In den letzten Jahren waren zwischen den Abteilungen des Bundesgerichts erhebliche Personalrochaden zu beobachten. Von den zehn Bundesrichterinnen und Bundesrichtern, die zwischen 2012 und 2015 gewählt worden sind, wirken fünf nicht mehr in jener Abteilung, in der sie ihre Tätigkeit begonnen haben. Die Wechsel erfolgten im Durchschnitt nach nur 3,8 Jahren Amtszeit. Betroffen waren insbesondere die straf-rechtliche Abteilung (drei Abgänge) und die II. öffentlich-rechtliche Abteilung (zwei Abgänge). In beiden Abteilungen war die personelle Fluktuation auch sonst sehr hoch: In der…

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