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Rechtsvergleichung

Buchbesprechungen

Handbuch Ius Publicum Europaeum

Unter der Leitung von Armin von Bogdandy, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg und Professor an der Universität Frankfurt a.M., sowie von Peter M. Huber, Richter des deutschen Bundesverfassungsgerichts und Professor an der Universität München, entsteht seit 2007 im Verlag C.F. Müller (Heidelberg) ein grosses, mehrbändiges…
Prof. Dr. iur. Arnold Marti
ZBl 6/2019 | S. 344
Buchbesprechungen

Schweizerisches Verwaltungsrecht

Es ist schon sehr lange her, seit ein amtierender Bundesrichter ein Lehrbuch zum Verwaltungsrecht verfasst hat. 1970 erschien die erste Auflage des «Droit administratif suisse» von André Grisel; die zweite Auflage (Traité de droit administratif, 2 Bände) publizierte er nach seinem Rücktritt als Mitglied und Präsident des Bundesgerichts im Jahre 1984. Grisel war neben seinem Amt als…
Prof. em. Dr. iur. Georg Müller
ZBl 8/2019 | S. 468
Buchbesprechungen

Volksinitiative zwischen Recht und Politik

Die hier besprochene Zürcher Habilita­tionsschrift behandelt ein hochaktuelles Thema aus historischer, rechtsvergleichender und institutioneller Perspektive. Der institutionelle Fokus seinerseits richtet sich auf drei Themenkreise, nämlich die direkte Demokratie im Bundesstaat, das Verhältnis von Volksinitiative und Gesetzgeber und das Verhältnis von Volksinitiative und Gerichten. Die Gliederung…
Dr. iur. Hans-Jakob Mosimann
ZBl 11/2019 | S. 640
Buchbesprechungen

(Re)faire la loi. Traité de légistique à l’ère du droit souple

Alexandre Flückiger, Professor für Öffentliches Recht und Mitglied der Direktion des Centre d’étude, de technique et d’évaluation législatives (CETEL) an der Universität Genf, lehrt und forscht auch auf dem Gebiet der Legistik, die wir in der Deutschschweiz meist Gesetzgebungs- oder Rechtssetzungslehre nennen. Das zu besprechende Buch ist das Ergebnis seiner bisherigen Arbeiten auf diesem Gebiet…
Buchbesprechungen

Umsetzung von Menschenrechtsübereinkommen in Bundesstaaten

Mit ihrer Berner Habilitationsschrift beabsichtigt die Autorin, zu einem vertieften Verständnis der Beziehungen zwischen der bundesstaatlichen Staatsstruktur und dem Menschenrechtsschutz beizutragen. Zu diesem Zweck untersucht sie, welche Möglichkeiten der Föderalismus bietet und welche Hürden es zu überwinden gilt (S. 3). Besonderen Handlungsbedarf ortet sie bei der Implementierung von nicht…
Buchbesprechungen

Handbuch Öffentliches Personalrecht

Gestützt auf Art. 342 Abs. 1 lit. a OR können der Bund, die Kantone und die Gemeinden das Dienstrecht ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selber regeln. Sie haben dieses in den letzten Jahren zwar immer mehr dem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis angenähert, müssen aber verschiedene verfassungsmässige Grundsätze beachten, an die der private Arbeitgeber nicht oder nur beschränkt gebunden…
Dr. iur. Herbert Plotke
ZBl 3/2018 | S. 159
Buchbesprechungen

Sekundärer Finanzausgleich in Deutschland und der Schweiz – Ein Rechtsvergleich

«Die Waadt wird Nehmer, Obwalden wird Geber», titelte die NZZ im Juni 2017 und brachte damit ein wesentliches Element des schweizerischen Zusammenhalts zum Ausdruck: Echten «service public» erbringen allen voran der Bund und die ressourcenstarken Kantone, indem sie gemeinsam dafür sorgen, dass das finanzielle Potential der übrigen Kantone gestärkt und deren Sonderlasten ausgeglichen werden. Im…
Buchbesprechungen

Kantonales Polizeirecht der Schweiz

Der Autor hat bereits in seinem 2016 erschienenen Kommentar zum Schaffhauser Polizeigesetz grundsätzliche Fragen zur Entwicklung, zum Inhalt und zum Umfang der kantonalen Polizeihoheit erörtert. Mit dem neuen Werk dehnt er seine Untersuchung auf die Polizeigesetzgebung sämt­licher Kantone aus und stellt so seine Erkenntnisse auf eine wesentlich breitere Basis. Auch wenn im Titel nicht erwähnt,…
Dr. iur. Herbert Plotke
ZBl 10/2018 | S. 558
Buchbesprechungen

Architecture des pouvoirs

Was haben Baukunst und Staatsorganisation miteinander gemeinsam? Der Aufbau eines funktionsfähigen Staates, in welchem die Staatsgewalten gut ausbalanciert sind, lässt sich mit dem Entwerfen und Gestalten von Bauwerken nach den Regeln der Statik und der Ästhetik vergleichen. In der neueren Staatstheorie ist der Begriff «state building» denn auch geläufig geworden (wichtig war dabei das 1975…
Prof. Dr. iur. Walter Haller
ZBl 4/2017 | S. 238

Richterliche Unabhängigkeit in kleinräumigen Verhältnissen

Die Schweiz wurde schon als «le pays le plus décentralisé d’Europe» bezeichnet (Michel Fromont, Droit administratif des Etats européens, Paris 2006, S. 43). Die staatlichen Strukturen der Schweiz sind geprägt durch kleinräumige Verhältnisse und grosse Heterogenität. Dies gilt auch für die Justizorganisation. Alle 26 Kantone kennen eine zweistufige Gerichtsbarkeit im Zivil- und Strafrecht…