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Rechtsvergleichung

Buchbesprechungen

Anerkennung der Berufsqualifikation von Primarlehrpersonen

Mit der Regeneration nach 1830 begannen die Kantone, Seminarien einzurichten, um selber nach ihren Vorstellungen, insbesondere für den Unterricht auf der Elementarstufe, geeignete Lehrer auszubilden. Sie führen diese seit jeher wichtige Aufgabe bis heute weiter. Allerdings genügen in Zeiten des Lehrermangels die eigenen Lehrerinnen und Lehrer oft nicht, so dass auf In­te­ressentinnen und…

Staatshaftung für Schäden aus begünstigenden Rechtsakten. Mit besonderer Berücksichtigung von Polizei- und Hafturlaubsbewilligungen

Die Thematik der Staatshaftung bei Hafturlaubsschäden ist in den letzten Jahren in den Fokus der Medien und des Gesetzgebers geraten, nachdem es zu mehreren tragischen Rückfällen Strafgefangener im Hafturlaub gekommen war2. Trotz der Aktualität des Themas haben sich Lehre und Rechtsprechung bis anhin kaum vertieft und in systematischer Weise mit der Frage der Staatshaftung bei Haft…
Buchbesprechungen

La délégation d’activités étatiques au secteur privé

Seit den letzten dreissig Jahren etwa ist die Bereitschaft, staatliche Tätigkeiten Privaten zu übertragen, stetig gewachsen. Sie hat auch die eigentlichen hoheitlichen Bereiche staatlichen Handelns erfasst, so dass bereits da und dort Private im Auftrag staatlicher Behörden beispielsweise Bussen aussprechen. Diesem aktuellen Thema widmete sich die 18. Journée de droit administratif vom 10…
Buchbesprechungen

Der öffentlich­rechtliche Anspruch – unter besonderer Berücksichtigung seiner Rolle im Prozessrecht

Die Totalrevision der Bundesrechtspflege trat Anfang 2007 in Kraft. Bereits ein halbes Jahr später forderte ein Postulat den Bundesrat auf, die Auswirkungen dieser Revision zu untersuchen. In der Folge liess die Landesregierung die revidierte Bundesrechtspflege durch die Universitäten Bern und Zürich auf ihre Wirksamkeit und allfällige Rechtsschutzlücken hin überprüfen. Der bundesrätliche …

Direkt, halbdirekt oder einfach: demokratisch?

Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Das haben wir Schweizer und Schweizerinnen so im Blut, dass die Bundesverfassung diese «Grundentscheidung für die Demokratie» (Kurt Eichenberger) gar nicht besonders hervorheben muss. Nur an zwei, eher nicht neuralgischen Stellen verwendet die Verfassung den Begriff der «Demokratie» (Präambel und Art. 54 BV). Es…
Prof. Dr. iur. Bernhard Ehrenzeller
ZBl 11/2016 | S. 565

Bricht Bundesrecht kantonales Recht?

Das Verhältnis von Bundesrecht und kantonalem Recht wird oft auf die Formel «Bundesrecht bricht kantonales Recht» gebracht. Tatsächlich sind die Konflikt­regeln subtiler. Grundlage der Konfliktregeln bildet die Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen; sie werden nuanciert durch die Stellung der Bundesversammlung als «oberste Gewalt im Bund» (unter Vorbehalt der Rechte von Volk und…
Dr. iur. Robert Baumann
ZBl 12/2016 | S. 643

Zur Rechtsnatur der neuen Radio- und Fernsehabgabe

Gegen die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes vom 26. September 2014 (rev. RTVG)1 kam bekanntlich das Referendum zustande. Beim denkwürdigen Urnengang vom 14. Juni 2015 obsiegte das Ja-Lager hauchdünn mit 50,1 Prozent oder 3700 mehr befürwortenden Stimmen. Eine Nachzählung lehnte das Bundes­gericht am 19. August 20152 ab, weil keine konkreten Anzeichen für Ungereimtheiten bei der…
Prof. Dr. iur. Peter Locher, Prof. Dr. iur. Georg Müller
ZBl 12/2015 | S. 641