Droit suisse de l’énergie
Das Energierecht ist eine sperrige Materie, man bekommt es kaum zu fassen. Funktional greift es als Querschnittsthema auf diverse andere Rechtsgebiete aus, namentlich auf das Bau-, Planungs- und Umweltrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht oder das Privatrecht. Staatsrechtlich ist es herausfordernd, weil sich nicht nur auf sämtlichen Staatsebenen Vollzugs- und Rechtsetzungskompetenzen finden, sondern teilweise auch ein nicht unerheblicher Bezug zum Recht der EU besteht. Damit einher gehen zahlreiche schwelende Zuständigkeits- und Kompetenzkonflikte. Schliesslich bedarf es, gerade beim Strom- und Gasmarktrecht, eines gewissen technischen Grundverständnisses, um dem leider zu oft kaum verständlichen materiellen Recht einen Sinn entlocken zu können.
Diese Umstände mögen mit ein Grund sein, weshalb das Thema – obwohl es jedermann betrifft…