Direkt zum Inhalt

From the magazine ZBl 3/2022 | S. 152-161 The following page is 152

Verwaltungsgericht, 4. Abteilung, 18. Februar 2021, VB.2021.00066; rechtskräftig

Politische Rechte (Zürich)

Maskentragepflicht anlässlich einer Gemeindeversammlung, Zugangsbeschränkung, Ausschluss von Personen, die das Tragen einer Maske verweigern; Art. 3b Covid-19-Verordnung besondere Lage, Art. 6 EpG, Art. 34 und Art. 36 BV. Gesetzliche Grundlage für die generelle Maskentragepflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen (E. 2.1). Die für eine Gemeindeversammlung geltende Maskentragepflicht schränkt die politischen Rechte ein; unsachliche Zulassungsbeschränkungen sind mit der Garantie der politischen Rechte nicht vereinbar (E. 3.1). Die Einschränkung der Ausübung der politischen Rechte ist anhand der sinngemäss anwendbaren Kriterien von Art. 36 BV zu prüfen (E. 3.2). Die Einschränkung berührt den Kerngehalt nicht, ist durch eine gesetzliche Grundlage abgedeckt, entspricht einem öffentlichen Interesse und ist verhältnismässig und zumutbar (E. 3.2.1 – 3.2.4).

(Verwaltungsgericht, 4. Abteilung, 18. Februar 2021, VB.2021.00066; rechtskräftig.)

Die Gemeinde…

[…]