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Raumplanungsrecht

Für einen neuen Blick auf das Raumplanungsrecht jenseits des gängigen Narrativs

Wer einer Aussage mehr Bedeutung verschaffen will, verpackt sie in eine Erzählung, ein sogenanntes Narrativ. Der so geschaffene Kontext verleiht ihr ein grösseres Gewicht. Zugleich erlaubt er es, die Aussage in ein bestimmtes Licht zu rücken, sie als Teil einer willkommenen oder unerwünschten Entwicklung darzu­stellen. Ein solches, mittlerweile wohl vorherrschendes Narrativ hat sich auch zum…
Buchbesprechungen

Der Gestaltungsplan i.e.S. – Eine Würdigung seines Abweichungspotentials: Unter besonderer Berücksichtigung des basellandschaftlichen Quartierplans sowie des baselstädtischen Bebauungsplans

Die hier anzuzeigende, breit angelegte Basler Dissertation widmet sich verdienstvollerweise dem hochaktuellen Thema des Sondernutzungsplans: Die angesagte «Siedlungsentwicklung nach innen» ruft bekanntlich oft nach differenzierten baurechtlichen Regeln, wie sie generelle Zonenvorschriften nicht bieten können. So sind Sondernutzungspläne für das Bauen in geschützten Ortsbildern unentbehrlich …

Obergericht des Kantons Schaffhausen, 29. Juni 2021, OGE 60/2020/1; rechtskräftig

Legalitätsprinzip, Anforderungen im Bereich der Nutzungsplanung; Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an die für die Folgeplanung zuständige Exekutive; Art. 5 BV; Art. 4 RPG; Art. 50, 82 und 105 KV/SH; Art. 6 – 8, 11 und 17 f. BauG/SH; Art. 3, 44c und 44d BauO/Stadt Schaffhausen. Prüfungsrahmen im Plangenehmigungsverfahren (E. 3.1). Legalitätsprinzip im Allgemeinen und in der…

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 3. Juni 2019, 1C_86/2019

Denkmalschutz, Anspruch des Grundeigentümers auf Entscheid über die Schutz­würdigkeit eines Gebäudes, Verwirkungsfrist, Rechtsschutz Dritter; Art. 9, 29 BV, Art. 33 RPG; § 213 PBG/ZH. Für den Entscheid zur Unterschutzstellung von Bauten im Anschluss an ein Begehren des Grundeigentümers über die Beurteilung der Schutzwürdigkeit sieht § 213 Abs. 3 PBG/ZH eine Verwirkungsfrist vor. Lässt die…

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 13. Juli 2021, 1C_154/2020

Betonierung eines Abschnitts einer Waldstrasse; Verweigerung des nachträglichen Baugesuchs und Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands; Art. 22, 24 und 24c RPG, Art. 42 RPV, Art. 13a WaV, Art. 5 Abs. 2 BV. Weil die Betonierung des Strassenabschnitts weder für die forstliche noch die landwirtschaftliche Nutzung nötig ist, wurde eine nachträgliche Bewilligung nach Art. 22 RPG wegen…

«RPG 2»: Wenn das geltendes Recht wird!

Die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) – inzwischen durchwegs als «RPG 2» bezeichnet – hat eine lange Vor- und Leidensgeschichte. Unter dem Druck einer 2008 eingereichten Volksinitiative (Landschaftsinitiative I) und nach dem Scheitern eines Totalrevisionsversuchs (neues Raumentwicklungsgesetz) beschloss der Bundesrat, das RPG in zwei Etappen zu revidieren. Die erste…
Prof. Dr. Alain Griffel
ZBl 9/2022 | S. 457

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 5. April 2022, 1C_233/2021

Mehrwertabgaben bei Um- und Aufzonungen; abstrakte Normenkontrolle; Art. 5 Abs. 1 und Abs. 1bis sowie Art. 36 Abs. 1 RPG, Art. 142a des Baugesetzes des Kantons Bern. Das RPG verpflichtet die Kantone, erhebliche Planungsvor- und -nachteile angemessen auszugleichen (E. 3.1). Bestätigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach das kantonale Recht einen angemessenen Ausgleich auch für…

Die Nutzung des Alpenraums zur nachhaltigen Stromerzeugung

Gebirgsregionen weisen für die Stromproduktion insbesondere im Winterhalbjahr besonders günstige Bedingungen auf. So kann im alpinen Raum im Winter deutlich mehr Strom aus Solarenergie produziert werden als im Mittelland,1 und Aus der ZeitschriftZBl 10/2022 | S. 515-546Es folgt Seite №516die besonders im Winter produktionsstarken Windenergieanlagen profitieren teilweise von höheren…

Die Verkleinerung überdimensionierter Bauzonen: wichtiges raumplanerisches Anliegen mit einem Konstruktionsfehler

Am 1. Januar 1980 trat das Raumplanungsgesetz (RPG)1 in Kraft. Gemäss dessen Art. 15 Abs. 1 in der heutigen Fassung sind die Bauzonen «so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen». Dieser Planungshorizont galt bereits nach der ursprünglichen, bis 2014 gültig gebliebenen Fassung.2 Vielerorts deckten die vorhandenen Bauzonen jedoch einen weit grösseren…

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 22. April 2021, 1C_86/2020

Einzonung für Pferdesportbetrieb; Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN); Grundwasserschutzzone; Art. 15, 33 RPG; Art. 2, 6, 12g NHG, Art. 19 GSchG, Art. 112 BGG. Streitgegenstand, wenn gegen das ursprüngliche Planungsvorhaben keine Rechtsmittel ergriffen wurden und die Kantonsregierung damals die Einzonung für eine Teilfläche genehmigte (Phase I),…